Logo Start Cup

Stand: Juni 2024 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) des Projektes Start Cup der Firma Serendipity Life GmbH, Pasinger Str. 1, 82166 Gräfelfing (nachfolgend „Start Cup“ genannt) sind in deutscher Sprache verfasst und können von Kunden geladen und gespeichert werden. Auf Wunsch können sie bei Start Cup in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


(1) Start Cup bietet die aktive Veranstaltungen (Ragatta, Cruise, Flottillen, Urlaub auf den Yachten) (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) auf den Segelboote der unterschiedlichen Charterfirmen (nachfolgend „Vercharterer“ genannt), Start Cup Merchandising-Produkte (wie z.B. Textilien) und Gutscheine hierfür sowie weitere Start Cup-Produkte (z.B. Bücher, Video- und Fotomaterialien) oder Dienstleistungen an.


(2) Alle Leistungen, Angebote und Lieferungen von Start Cup erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden sind unverbindlich.


§ 2 Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss


(1) Start Cup organisiert Veranstaltungen auf den Segelbooten in ausgewählten Länder, erstellt Programm, engagiert kompetentes Personal dafür und bietet diese als Pauschalreise für Teams (nachfolgend „Crew“ genannt) sowie für einzelne Personen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) an.


(2) Zwischen dem Vertreter der Crew (bzw. Teilnehmer) und Start Cup wird ein Vertrag über die Leistungen für die Pauschalreise unterzeichnet. Dabei organisiert Start Cup die entsprechenden Segelboote durch die zusätzlichen Verträge mit Vercharterern, die Liegeplätze durch die Vereinbarungen mit Marinen, das Veranstaltungsprogramm durch die Einbeziehung professioneller Fachkräfte, die Abendveranstaltungen in unterschiedlichen Lokalen durch die Buchungen oder Reservierungen des Restaurants, Bars, Clubs etc.


(3) Start Cup kann der Crew einen Skipper anbieten. Nach der Vereinbarung mit der Crew können die Reisekosten des Skippers erstattet werden. Skipper kann die Aufwandsentschädigung für seine Leistungen von Crew entsprechend seiner Professionalität und Qualifikation verlangen. Skipper muss die der Ordnung des Landes oder des Aquatoriums Skipperlizenz besitzen. Die Abrechnung zwischen Skipper und Crew findet ohne Zutun des Start Cups statt. Crew ist verpflichtet den Skipper mit dem Essen und Getränke bei der gesamten Veranstaltung zu versorgen.


(4) Crew (bzw. Teilnehmer) ist verpflichtet die entsprechende Personaldaten und sonstige benötigte Information rechtzeitig in die Crew-List einzutragen und der Vercharterer zu übergeben.


(5) Vor Ort werden zusätzliche Verträge zwischen Skipper und Vercharterer unterschrieben. Seit diesem Punkt ist das Segelboot unter der Verantwortung der Crew und vor allem des Skippers. Skipper trägt die vollständige Verantwortung für die Crew. Skipper ist berechtigt in folgenden Fällen zu entscheiden, ob Törn in entsprechenden Tag abgebrochen wird:

      • wegen schlechten Wetterbedingungen oder -vorhersagen,
      • falls jemand von der Crew gesundheitliche  Probleme hat.


    (6) Die Crew (bzw. Teilnehmer) verpflichtet sich den gecharterten Segelboot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Die Crew (bzw. Teilnehmer) haftet für alle Schäden an dem Segelboot und Ausrüstung auch für Folge- und Ausfallschäden die von der Crew vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden.


    (7) Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt die Crew beim Vercharterer eine Kaution in bar oder mittels Kreditkarte. Der Vercharterer ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste, die durch die Kasko-Versicherung nicht gedeckt sind und nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch des Segelboots entstanden sind (Abnutzung) vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten. Im übrigen ist die Kaution unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe des Segelboots zur Rückzahlung fällig.


    (8) Am Ende des Charters muss die Crew das Segelboot frei von Müll und mit gespültem Geschirr verlassen.


    (9) Start Cup trägt keine Verantwortung für das Segelboot und für die Crew oder Teilnehmer während der Veranstaltung. Start Cup organisiert die Segelrennen, Cruise, die Abendveranstaltungen und sonstige Aktivitäten. Crew und Teilnehmern entscheiden sich selbst vor Ort über die Teilnahme bei der zur Verfügung stehenden Leistungen des Start Cups unter den entsprechenden Wetterbedingungen und Bereitschaft der Crew.


    (10) Jeder Teilnehmer füllt den Fragebogen mit Daten und Informationen aus, welche von Start Cup zu organisatorischen Zwecken verwendet werden. Bei der nicht vollständig ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Fragebogen besteht das Risiko, dass Start Cup für den entsprechenden Teilnehmer nicht die vollständige Leistungen bereitstellen kann.


    § 3 Teilnahmekosten und Rechnung


    (1) Die Teilnahmekosten sind in der entsprechenden Beschreibung jeweiliger Veranstaltung von Start Cup gelistet.


    (2) Die Gesamtsumme der Pauschalreise kann auf die Zahlungsperiode aufgeteilt werden.


    (3) Start Cup erstellt die Rechnung mit Zahlungsbedingungen für die Crew (ggf. Teilnehmer).


    § 4 Stornogebühren und Versicherungen


    (1) Sollte der Teilnehmer (bzw. Crew) aus einem wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, so kann er einen geeigneten Ersatz (eine Person oder anderes Team) stellen, der den Vertrag übernimmt. Sollte dies nicht möglich sein, gelten folgende Bedingungen für die Stornierung als vereinbart:

    ab 3 Monate vor Beginn der Pauschalreise werden 20%,

    ab 2 Monate vor Beginn der Pauschalreise werden 50%,

    ab 1 Monat vor Beginn der Pauschalreise werden 80%,

    und 15 Tage vor Anreise werden 100% des Teilnehmerbeitrages fällig.

    Wenn ein Ersatz gefunden werden konnte, wird der gezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 350 € zurückerstattet.


    (2) Für den Fall, dass der Teilnehmer die Pauschalreise storniert, kann er zur Minimierung des Kostenrisikos eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Darüber hinaus kann der Teilnehmer zur Minimierung des Risikos eines weitergehenden Schadens, der ihm bei einem Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach Antritt der Reise entstehen kann und der nicht durch die Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt ist, eine Reiseabbruchversicherung abschließen.


    (3) Bei Reisen ins Ausland sollte Teilnehmer für ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz Sorge tragen.


    (4)Der Teilnehmer entscheidet selbst, welche Versicherungsgesellschaft er wählt und für welche Fälle er sich zusätzlich versichern möchte. 

    Start Cup vermittelt keine Versicherungsverträge.


    § 5 Haftungsausschluss


    (1) Serendipity Life GmbH (Projekt Start Cup) kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten.


    (2) Haftungsansprüche aus vorgenanntem Grund gegen Serendipity Life GmbH (Projekt Start Cup) sind ausgeschlossen.


    § 6 Nutzungsrechte


    (1) Alle während der Veranstaltung von Start Cup aufgenommenen Fotos, Videos oder andere Medien können ohne Nennung von persönlicher Daten des Abgebildeten von Start Cup für werbewirksame Medien, für eventuelle Präsentationen, Internetauftritts, Bildergalerien oder ähnliche Zwecke genutzt und veröffentlicht werden.


    (2) Für Aufnahmen, die durch nicht bevollmächtigte Dritte getätigt oder verbreitet werden, übernimmt Start Cup keine Verantwortung.


    § 7 Schadenkosten


    Schaden des Serendipity Life GmbH Eigentums (Projekt Start Cup) werden im Vollen von den Teilnehmer bezahlt.


    § 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl


    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, München. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.


    § 9 Abweichungen dieser AGB und Salvatorische Klausel


    (1) Abweichungen dieser AGB müssen schriftlich fixiert werden.


    (2) Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestimmung durch Start Cup wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen jedoch ohne Gewähr erteilt. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.


    (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben wirksam.

    Оригианал общих условий заключения деловых сделок (AGB) на немецком языке, а также переводы на русский и английский языки для скачивания: